Allgemeine Gesch�ftsbedingungen
Für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anh�nger
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)
-Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen-
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des
K�ufers
1.
Der K�ufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei
Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen,
wenn der Verk�ufer die Annahme der Bestellung des n�her bezeichneten
Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich best�tigt
oder die Lieferung ausführt. Der Verk�ufer ist jedoch verpflichtet, den
Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2.
Übertragung von Rechten und Pflichten des K�ufers aus dem
Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verk�ufers.
II.
Zahlung
1.
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe
des Kaufgegenstandes und Aush�ndigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung
f�llig.
2.
Gegen Ansprüche des Verk�ufers kann der K�ufer nur dann
aufrechnen, wenn die Gegenforderung des K�ufers unbestritten ist oder ein
rechtskr�ftiger Titel vorliegt ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend
machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
III.
Lieferung und
Lieferverzug
1.
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2.
Der K�ufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach
Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen
Lieferfrist den Verk�ufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der
Aufforderung kommt der Verk�ufer in Verzug. Hat der K�ufer Anspruch auf Ersatz
eines Verzugsschadens, beschr�nkt sich dieser bei leichter Fahrl�ssigkeit des
Verk�ufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3.
Will der K�ufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder
Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verk�ufer nach Ablauf
der betreffenden Frist gem�� Ziffer 2 Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene
Frist zur Lieferung setzen.
Hat der K�ufer Anspruch auf Schadensersatz
statt der Leistung, beschr�nkt sich der Anspruch bei leichter Fahrl�ssigkeit
auf höchsten 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der K�ufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder
ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstst�ndigen beruflichen T�tigkeit handelt, sind
Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrl�ssigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verk�ufer, w�hrend er in Verzug ist,
die Lieferung durch Zufall möglich, so haftet er mit den vorstehend
vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verk�ufer haftet nicht, wenn der Schaden
auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten w�re.
4.
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche
Lieferfrist überschritten, kommt der Verk�ufer bereits mit Überschreiten des
Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des K�ufers bestimmten
sich dann nach Ziffer 2. Satz 3 dieses Abschnitts.
5.
Höhere Gewalt oder beim Verk�ufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, die den Verk�ufer ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten oder innerhalb
der vereinbarten Frist zu liefern, ver�ndern die in Ziffer 1 bis 4 dieses
Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umst�nde
bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub
von mehr als vier Monaten, kann der K�ufer vom Vertrag zurücktreten. Andere
Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
IV.
Abnahme
1.
Der K�ufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht
Tagen ab Zugang der Bestellung abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der
Verk�ufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2.
Verlangt der Verk�ufer Schadensersatz, so betr�gt dieser 10% des Kaufpreises.
Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk�ufer
einen höheren Schaden nachweist oder der K�ufer nachweist, dass ein geringerer
oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
V.�������������� Eigentumsvorbehalt
1.
Der
Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verk�ufer aufgrund des
Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verk�ufers.
Ist der K�ufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder
ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstst�ndigen beruflichen T�tigkeit handelt bleibt der
Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verk�ufers gegen den
K�ufer aus der laufenden Gesch�ftsbeziehung bis zum Ausgleich von im
Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des K�ufers ist der
Verk�ufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der K�ufer
s�mtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen
unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden
Gesch�ftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. W�hrend der Dauer des
Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil
II (Fahrzeugbrief) dem Verk�ufer zu.
2.
Bei
Zahlungsverzug des K�ufers kann der Verk�ufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
3.
Solange der
Eigentumsvorbehalt besteht darf der K�ufer über den Kaufgegenstand weder
verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einr�umen.
VI.
Sachmangel
1.
Ansprüche
des K�ufers wegen Sachm�ngeln verj�hren in einem Jahr ab Ablieferung des
Kaufgegenstandes an den Kunden.
Ist der K�ufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-� rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbstst�ndigen beruflichen T�tigkeit handelt, erfolgt der
Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachm�ngelansprüche. Weitergehende Ansprüche
bleiben unberührt, soweit der Verk�ufer aufgrund Gesetzt zwingend haftet oder
etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer
Garantie.
2.
Ansprüche
wegen Sachm�ngeln hat der K�ufer beim Verkauf geltend zu machen. Bei mündlichen
Anzeigen von Ansprüchen ist dem K�ufer eine schriftliche Best�tigung über den
Eingang der Anzeige auszuh�ndigen.
3.
Wird der
Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf�hig, kann sich der K�ufer
mit vorheriger Zustimmung des Verk�ufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
4.
Für die im
Rahmen einer Mangelbeseitigung eingebauten Teile kann der K�ufer bis zum Ablauf
der Verj�hrungsfrist des Kaufgegenstandes Sachm�ngelansprüche auf Grund des
Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verk�ufers.
5.
Abschnitt VI
Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz, für diese Ansprüche
gilt Abschnitt VII Haftung.
VII. ���Haftung
1.
Hat der
Verk�ufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen,
der leicht fahrl�ssig verursacht wurde, so haftet der Verk�ufer beschr�nkt. Die
Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa
solcher, die der Kaufvertrag dem Verk�ufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen
will oder deren Erfüllung die ordnungsgem��e Durchführung des Kaufvertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf dieser Einhaltung der K�ufer regelm��ig
vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom
K�ufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung
(ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verk�ufer nur für
etwaige damit verbundene Nachteile des K�ufers, z.B. höhere
Versicherungspr�mien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die
Versicherung.
2.
Unabh�ngig
von einem Verschulden des Verk�ufers bleibt eine etwaige Haftung des Verk�ufers
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels aus der Übernahme einer Garantie
oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3.
Die Haftung
wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II abschlie�end geregelt.
4.
Ausgeschlossen
ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verk�ufers für von ihnen durch leichte Fahrl�ssigkeit
verursachte Sch�den.
5.
Die
Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit.
VIII.
Schiedsstelle
(Schiedsverfahren)
��������������� (Gilt nur für gebrauchte
Fahrzeuge mit einem zul�ssigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t)
1.
Führt der
Kfz-Betrieb das Meisterschild �Meisterbetrieb der Kfz-Innung� oder das
Basisschild �Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung� oder �Autohandel mit Qualit�t und
Sicherheit� , können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag � mit
Ausnahme über den Kaufpreis � die für den Sitz des Verk�ufers zust�ndige
Schiedsstelle der Kfz-Gewerbes anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und
unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, sp�testens vor Ablauf von 13
Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes erfolgen.
2.
Durch die
Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3.
Durch die
Anrufung der Schiedsstelle ist die Verj�hrung für die Dauer des Verfahrens
gehemmt.
4.
Das
Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Gesch�fts- und
Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle
ausgeh�ndigt wird.
5.
Die Anrufung
der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg schriftlich
ist. Wird der Rechtsweg w�hrend eines Schiedsstellenverfahrens beschritten,
stellt die Schiedsstelle ihre T�tigkeit ein.
6.
Für die
Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
IX.
Gerichtsstand
1.
Für
s�mtliche gegenw�rtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Gesch�ftsverbindung
mit Kaufleuten einschlie�lich Wechsel- und Scheckforderungen ist
ausschlie�licher Gerichtsstand der Sitz des Verk�ufers.
2.
Der gleiche
Gerichtsstand gilt, wenn der K�ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei
Ansprüchen des Verk�ufers gegenüber dem K�ufer dessen Wohnsitz als
Gerichtsstand.
X.
Fernabsatzvertrag
1.
Sie
schlie�en beim Kauf per Internet einen Fernabsatzvertrag nach � 312b BGB (früher
Fernabnahmegesetz) ab, die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften sind Grundlage
dieses Vertragsverh�ltnisses.
Stand 7/2010
*
Für die Richtigkeit, Vollst�ndigkeit
und Aktualit�t der Inhalte wird jedoch kein Gew�hr
übernehmen.