Autozentrum Hammer Röthenbach a.d.P. GmbH

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Allgemeine Gesch�ftsbedingungen

Für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anh�nger

Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)

-Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen-

 

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des K�ufers

1.       Der K�ufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verk�ufer die Annahme der Bestellung des n�her bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich best�tigt oder die Lieferung ausführt. Der Verk�ufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

 

2.       Übertragung von Rechten und Pflichten des K�ufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verk�ufers.

 

 

II.                  Zahlung

1.       Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes und Aush�ndigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung f�llig.

 

2.       Gegen Ansprüche des Verk�ufers kann der K�ufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des K�ufers unbestritten ist oder ein rechtskr�ftiger Titel vorliegt ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

 

 

III.                Lieferung und Lieferverzug

1.       Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

 

2.       Der K�ufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verk�ufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verk�ufer in Verzug. Hat der K�ufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschr�nkt sich dieser bei leichter Fahrl�ssigkeit des Verk�ufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.

 

3.       Will der K�ufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verk�ufer nach Ablauf der betreffenden Frist gem�� Ziffer 2 Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Hat der K�ufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschr�nkt sich der Anspruch bei leichter Fahrl�ssigkeit auf höchsten 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der K�ufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstst�ndigen beruflichen T�tigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrl�ssigkeit ausgeschlossen.

Wird dem Verk�ufer, w�hrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall möglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verk�ufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten w�re.

 

4.       Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verk�ufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des K�ufers bestimmten sich dann nach Ziffer 2. Satz 3 dieses Abschnitts.

 

5.       Höhere Gewalt oder beim Verk�ufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verk�ufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, ver�ndern die in Ziffer 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umst�nde bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der K�ufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

 

IV.                Abnahme

1.       Der K�ufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bestellung abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verk�ufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

 

2.       Verlangt der Verk�ufer Schadensersatz, so betr�gt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verk�ufer einen höheren Schaden nachweist oder der K�ufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

 

V.�������������� Eigentumsvorbehalt

 

1.         Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verk�ufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verk�ufers.

Ist der K�ufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstst�ndigen beruflichen T�tigkeit handelt bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verk�ufers gegen den K�ufer aus der laufenden Gesch�ftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des K�ufers ist der Verk�ufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der K�ufer s�mtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Gesch�ftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. W�hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verk�ufer zu.

 

2.         Bei Zahlungsverzug des K�ufers kann der Verk�ufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

3.         Solange der Eigentumsvorbehalt besteht darf der K�ufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einr�umen.

 

VI.        Sachmangel

 

1.       Ansprüche des K�ufers wegen Sachm�ngeln verj�hren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.

Ist der K�ufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstst�ndigen beruflichen T�tigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachm�ngelansprüche. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verk�ufer aufgrund Gesetzt zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

 

2.       Ansprüche wegen Sachm�ngeln hat der K�ufer beim Verkauf geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem K�ufer eine schriftliche Best�tigung über den Eingang der Anzeige auszuh�ndigen.

 

3.       Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunf�hig, kann sich der K�ufer mit vorheriger Zustimmung des Verk�ufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.

 

4.       Für die im Rahmen einer Mangelbeseitigung eingebauten Teile kann der K�ufer bis zum Ablauf der Verj�hrungsfrist des Kaufgegenstandes Sachm�ngelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verk�ufers.

 

5.       Abschnitt VI Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz, für diese Ansprüche gilt Abschnitt VII Haftung.

 

VII.  ���Haftung

 

1.       Hat der Verk�ufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrl�ssig verursacht wurde, so haftet der Verk�ufer beschr�nkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verk�ufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgem��e Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf dieser Einhaltung der K�ufer regelm��ig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom K�ufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verk�ufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des K�ufers, z.B. höhere Versicherungspr�mien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

 

2.       Unabh�ngig von einem Verschulden des Verk�ufers bleibt eine etwaige Haftung des Verk�ufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

 

3.       Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II abschlie�end geregelt.

 

4.       Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verk�ufers für von ihnen durch leichte Fahrl�ssigkeit verursachte Sch�den.

 

5.       Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

VIII.           Schiedsstelle (Schiedsverfahren)

��������������� (Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zul�ssigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t)

 

1.       Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild �Meisterbetrieb der Kfz-Innung� oder das Basisschild �Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung� oder �Autohandel mit Qualit�t und Sicherheit� , können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag � mit Ausnahme über den Kaufpreis � die für den Sitz des Verk�ufers zust�ndige Schiedsstelle der Kfz-Gewerbes anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, sp�testens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes erfolgen.

 

2.       Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.

 

3.       Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verj�hrung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

 

4.       Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Gesch�fts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgeh�ndigt wird.

 

5.       Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg schriftlich ist. Wird der Rechtsweg w�hrend eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre T�tigkeit ein.

 

6.       Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.

 

IX.    Gerichtsstand

 

1.       Für s�mtliche gegenw�rtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Gesch�ftsverbindung mit Kaufleuten einschlie�lich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschlie�licher Gerichtsstand der Sitz des Verk�ufers.

 

2.      Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der K�ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verk�ufers gegenüber dem K�ufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

 

X.      Fernabsatzvertrag

 

1.       Sie schlie�en beim Kauf per Internet einen Fernabsatzvertrag nach � 312b BGB (früher Fernabnahmegesetz) ab, die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften sind Grundlage dieses Vertragsverh�ltnisses.

 

 

Stand 7/2010

 

*  Für die Richtigkeit, Vollst�ndigkeit und Aktualit�t der Inhalte wird jedoch kein Gew�hr übernehmen.